Die Versammlungsleiter der 1. General-Versammlung der «
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft» behandelten die anwesenden Mitglieder der freien Mitgliedergesellschaft «
Anthroposophische Gesellschaft» wie stimmberechtigte Mitglieder, obwohl dieser Verein damals – nach Rudolf Steiners Tod – nur noch
14 stimmberechtigte Mitglieder hatte.
Über 12.000 Mitglieder der freien Mitgliedergesellschaft «Anthroposophischen Gesellschaft» wurden während dieser General-Versammlung Mitglied im ehemaligen «Bauverein», ohne es in diesem Moment zu durchschauen.
Die freilassenden Statuten der «Anthroposophischen Gesellschaft» haben mit diesem Tag ihre Verbindlichkeit verloren.
Die «
Anthroposophische Gesellschaft» ist seit diesem Tag im Kerker des Bauträgers «
Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» gefangen. Dadurch konnte sich diese «modernste Gesellschaft, die es geben kann», in den Jahrzehnten danach nicht so entwickeln, wie es ihre zukunftsweisenden Statuten ermöglicht hätten.